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24-Stunden-Betreuung und Pflege: Reden wir über Qualität! (2)

Wie lässt sich Qualität einer Vermittlungsagentur für 24-Stunden-Betreuung und Pflege „von außen“ erkennen? Taugt das Qualitätszertifikat des Sozialministeriums als Orientierungshilfe? Warum ist die Höhe der staatlichen Förderung für 24-Stunden-Betreuung nicht an Qualitätskriterien gebunden?

Erneut wollen wir Ihnen unter dem Motto „Reden wir über Qualität!“ ein paar Gedankenanstöße zur Debatte um die 24-Stunden-Betreuung und Pflege servieren. Der Grund: Nur 38 von rund 900 Vermittlungsagenturen in diesem Pflegebereich (Stand: November 2021) dürfen das Österreichische Qualitätszertifikat (ÖQZ-24) des Sozialministeriums führen. GUTBETREUT.AT ist eine der ausgezeichneten. Doch warum wollen oder können nur so wenige Agenturen, die mit dem Zertifikat verbundenen Mindeststandards erfüllen? Zum einen ist das Assessment für das ÖQZ-24 kein Spaziergang, sondern ein anstrengender Prozess. Zum anderen ist das Zertifikat freiwillig.

Das ist schade. Denn die Einhaltung der im ÖQZ-24 festgeschriebenen Standards kommt allen Kunden einer Vermittlungsagentur zugute: den Menschen mit Pflegebedarf und ihren Angehörigen, aber auch den vermittelten Pflegekräften. Genau deshalb hat der Gesetzgeber das ÖQZ-24 eingeführt: um eine für alle professionelle, qualitativ hochwertige 24-Stunden-Betreuung und Pflege sicherzustellen sowie die Rechte und die Würde der umsorgten Menschen und ihrer Betreuungs- und Pflegekräfte zu schützen. Leider hat die Politik sich nicht getraut, den Weg konsequent weiterzugehen. Es blieb bei der Freiwilligkeit des Zertifikats.

Förderung seit 2007 nicht erhöht

Ein weiteres Problem hinsichtlich Qualitätssicherung stellt die staatliche Förderung der 24-Stunden-betreuung dar. 2007 wurden die Rechtsgrundlagen für die 24-Stunden-Betreuung in Österreich geschaffen und eine Förderung für jene Menschen beschlossen, die sie in Anspruch nehmen. Die Höhe der Förderung beträgt 550,00 Euro pro Monat und kann ab Pflegestufe 3 beantragt werden, in Niederösterreich bei attestierter demenzieller Beeinträchtigung schon ab Pflegestufe 1. Der monatliche Förderbetrag von 550,00 Euro wurde jedoch seit 2007 nicht erhöht und hat inflationsbedingt an Kaufkraft verloren. Zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Rundumbetreuung fordern wir von GUTBTEREUT.AT die Nachbemessung der Förderhöhe und eine jährliche Anpassung gemäß Verbraucherpreisindex – so wie das auch beim Pflegegeld mittlerweile Usus ist.

Lohnt sich Qualität?

Im Sinne des ÖQZ-24 wäre es außerdem notwendig, jenen Menschen, die sich für eine zertifizierte Agentur entscheiden, eine spürbar höhere Förderung zuzubilligen. Das würde mithelfen, die Agenturlandschaft in Richtung Qualitätsorientierung weiterzuentwickeln. Denn klar ist: Wer zertifizierte Qualität bietet, muss deutlich mehr investieren: in professionelle Services, in den verbesserten Umgang mit umsorgten Menschen sowie mit Pflegekräften, in die Analyse und Begleitung der individuellen Pflegesituation durch diplomiertes Fachpersonal etc.

Bei GUTBETREUT.AT geben wir täglich unser Bestes, um unsere Services zum Wohle der von unserem Team betreuten Menschen weiterzuentwickeln. Denn nur ein qualitätsorientiertes Umfeld, in dem Professionalität, Respekt und Herzlichkeit zählen, ermöglicht einen würdevollen Pflegeprozess und ergibt eine nachhaltige Win-win-win-Situation für unsere Kunden, für die PflegerInnen sowie für uns als Agentur.

Blogbeitrag „Reden wir über Qualität“ 1

(Foto links: © Thomas Huber)

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