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Liebe GUTBTEREUT.AT Familie, liebe Interessierte,

die heutige – 10. Februar 2022 – Aktualisierung unserer Corona-Info ist ein Brief an BM Dr. Wolfgang Mückstein. Die Auswirkungen der Impfpflicht auf die 24-Stunden-Betreuung wirft wichtige Fragen auf. Wir hoffen auf rasche Antworten aus dem Ministerium. Hier unser Brief:

Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Mückstein,
sehr geehrte Damen und Herren,

als Gründerin und Geschäftsführerin der von Ihnen kürzlich mit dem ÖQZ-24 ausgezeichneten Agentur GUTBETREUT.AT darf ich mich mit folgenden Fragen rund um die Impfpflicht in der 24-Stunden-Betreuung an Sie wenden und um zeitnahe und rechtssichere Beantwortung ersuchen.

Auch unsere Fachvertretung in der Wirtschaftskammer NÖ, die wir soeben um Auskunft kontaktiert haben, hoffen auf baldige Klärung der nachfolgenden Fragen.

1) Gilt die Impfpflicht für ausländische PersonenbetreuerInnen in der 24-Stunden-Betreuung, die in Österreich an ihrem jeweiligen Arbeitsort einen Nebenwohnsitz haben, ihren ordentlichen Wohnsitz jedoch im Herkunftsland? Oder gilt für sie die 3-G-Regel?

2) Manche Betreuungskräfte sind zwar geimpft, und zwar mit im Herkunftsland, jedoch nicht in Österreich zugelassenen Impfstoffen (Sputnik, Sinovac). Werden diese Impfungen im Hinblick auf die österreichische Impfpflicht anerkannt?

3) Werden Atteste zur Befreiung von der Impfpflicht, ausgestellt im Herkunftsland der PersonenbetreuerInnen, in Österreich anerkannt? Bedarf es einer Bestätigung dieser Atteste durch eine/n österreichische Amtsarzt/ärztin?

4) Welche Fristen sind für ungeimpfte Personenbetreuerinnen, die sich doch noch impfen lassen wollen, zu beachten?

Ich bitte Sie um umfassende Beantwortung der Fragen bzw. um Verlinkung bzw. Zusendung von rechtsverbindlichen Informationen zu diesen Themen.

Mit bestem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
Mag. Margit Hermentin
Gründerin & Geschäftsführerin GUTBETREUT.AT

 

AKTUALISIERUNG, 16. November 2021: Das Gesundheitsministerium hat einem KURIER-Artikel zufolge die gestern erlassenen Bestimmungen gelockert: Die PCR-Testpflicht für Ungeimpfte tritt außer Kraft, wenn die Infrastruktur in der Wohnumgebung keine regelmäßigen PCR-Tests ermöglicht. In diesem Fall sind auch Antigentests erlaubt, womit wir wieder bei der „klassischen“ 3-G-Regel wären.

AKTUALISIERUNG, 15. November 2021: Seit heute gilt eine 2-G-Pflicht. Das bedeutet, dass 24-Stunden-BetreuerInnen entweder geimpft oder genesen sein müssen. Trifft beides nicht zu, muss die/der PersonenbetreuerIn im Dienst jederzeit einen gültigen PCR-Test vorweisen können und eine FFP2-Maske tragen. Die Gültigkeitsdauer des PCR-Tests beträgt 72 Stunden ab Testzeitpunkt. Derzeit verhandelt die Wirtschaftskammer mit dem Gesundheitsministerium, wie diese Bestimmung insbesondere am Land, wo die PCR-Infrastruktur mangelhaft ist, bewerkstelligt werden kann. Siehe auch die Stellungnahme der Österreichischen Bundesinteressengemeinschaft für Agenturen der Personenbetreuung.

Im Sinne der Gesundheit der von uns betreuten Menschen, ihrer Angehörigen und der von GUTBETREUT.AT vermittelten PflegerInnen, leisten wir laufend Aufklärungsarbeit und versuchen weiterhin erfolgreich, die Notwendigkeit (im wahrsten Wortsinn!) der Impfung zu vermitteln. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Aktualisierung, 8. November 2021: Seit heute gilt in vielen Bereichen des täglichen Lebens in ganz Österreich eine 2-G-Pflicht (geimpft oder genesen | Nachweispflicht z. B. mit Grünem Pass). Doch wie schaut es im Bereich 24-Stunden-Pflege aus?

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24-Stunden-Pflege braucht Vertrauen (C) Thomas Huber

24-Stunden-Pflege braucht Vertrauen (C) Thomas Huber

Hier ein Überblick:

  • Für die 24-Stunden-PflegerInnen und BetreuerInnen besteht bei der Ausübung ihres Dienstes KEINE 2-G-Pflicht.
  • Die PflegerInnen und BetreuerInnen unterliegen aber bis einschließlich 14. November 2021 einer 3-G-Pflicht. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen GÜLTIGEN negativen Corona-Test vorweisen können. Die Gültigkeitsdauer eines Antigentests beträgt 24 Stunden, jene eines PCR-Tests 72 Stunden. So genannte „Wohnzimmertests“ gelten nicht als gültige Antigentests.
  • Ab 15. November wird die 3G-Pflicht für PflegerInnen und BetreuerInnen voraussichtlich durch eine 2,5-G-Pflicht ersetzt. Das bedeutet: PflegerInnen und BetreuerInnen müssen entweder geimpft oder genesen sein oder einen GÜLTIGEN negativen PCR-Test vorweisen. Antigentests gelten ab 15. November nicht mehr.
  • Die PflegerInnen und BetreuerInnen müssen den 3-G-Status bzw. 2,5-G-Status nachweisen können.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Mail (siehe hier verlinktes pdf), das wir auf unsere Anfrage heute (8. 11. 2021) von der Wirtschaftskammer NÖ erhalten haben.

Liebe Grüße
Mag. Margit Hermentin
Gründerin und Geschäftsführerin von GUTBETREUT.AT

Liebe Familie von GUTBTEREUT.AT,

noch immer hält die Pandemie Österreich fest im Griff. Und noch immer muss sich jede und jeder von uns tagtäglich fragen: „Wie vermeide ich eine Ansteckung, was muss ich tun, um meine Liebsten davor zu schützen?“

Vorausgesetzt, wir halten uns an Hygiene- und Abstandsregeln sowie an die FFP2-Maskenpflicht, haben wir genau zwei ernstzunehmende Antworten auf diese Fragen:

  1. Testen, testen und wieder testen – so oft wie möglich. Das gilt vor allem für Menschen mit hohem Infektionsrisiko. Dazu gehören alle im Pflege- und Betreuungsbereich Tätigen. Und natürlich auch jene, die sie liebevoll und professionell umsorgen sowie deren Angehörige. Umso besser, dass es mittlerweile in vielen Regionen und nah am Wohnort Möglichkeiten gibt, sich kostenlos testen zu lassen. Wir informieren Sie gerne, wann und wo Sie testen gehen können!
  2. Impfen! Mittlerweile kann sich jede/r Österreicher/in für eine Impfung vormerken lassen. Angehörige von Risikogruppen (Über-80-Jährige, chronisch Kranke, aber auch Menschen in der 24-Stunden-Betreuung) sollten, je nach Verfügbarkeit von Impfstoffen, rasch einen Termin erhalten, zumindest in den kommenden Wochen.

Wir sind froh darüber, dass die anfängliche Skepsis der Corona-Schutzimpfung gegenüber gewichen und die Impfbereitschaft im Pflegebereich mittlerweile sehr hoch ist. Das Team von GUTBETREUT.AT möchte deshalb mit gutem Beispiel vorangehen und möglichst viele Menschen im eigenen Umfeld zur Schutzimpfung motivieren. Deshalb starten wir gemeinsam eine Info-Initiative, um die Wichtigkeit der Impfung zu unterstreichen. Als Partner der KampagneÖsterreich impft unterstützen wir deren Anliegen und freuen uns, wenn die von uns betreuten Menschen und ihre Angehörigen sowie unsere Pflegekräfte sich für die Schutzimpfung registrieren und möglichst bald einen Impftermin bekommen.

Denn: Impfen bringt die ersehnte Normalität in unsere Arbeit zurück. Professionelle Pflege und Betreuung brauchen Nähe, Berührung, Blickkontakt und viel Gespräch. Auch die Pflegerinnen und Pfleger fürchten eine Ansteckung mit dem Corona-Virus, das sie womöglich an die betreuten Menschen, an deren bzw. an eigen Angehörige weitergeben könnten. Nur die Impfung schützt davor.

Herzlichst
Mag. Margit Hermentin
Gründerin und Geschäftsführerin von GUTBETREUT.AT

GUTBETREUT.AT Impf-Initiative: Facebook | Instagram

Wichtiges Update, 23. Februar 2021:

  • 54.000 Termine zur Corona-Schutzimpfung in Niederösterreich – u. a. für Pflegepersonal und 24-Stunden-BetreuerInnen (bis 65 Jahren)
  • Ab FREITAG, 26. Februar 2021, 10:00 Uhr

Am Freitag, 26.02.2021 um 10:00 Uhr werden 54.000 Termine für jeweils zwei Teilimpfungen in über 200 zusätzlichen Impfstellen in ganz Niederösterreich freigeschaltet.

Impfstoff: AstraZeneca.
Gemäß dem bundesweit gültigen Impfplan können folgende Personengruppen unter 65 Jahren diese Termine buchen:

Gesundheitspersonal in folgenden Tätigkeitsbereichen:

  • angestellt oder selbstständig in einem Gesundheitsberuf tätig (Ärztin/Arzt, Pflegepersonal, Physiotherapie, Ergotherapie, Ordinationsassistenz, …)
  • tätig in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • tätig in Apotheken
  • öffentlicher Gesundheitsdienst mit direktem Personenkontakt (auch Personen, die selbst testen oder impfen)
  • 24-Stunden-Personenbetreuung

Weiters:

  • Personen mit Behinderung UND Unterstützung durch eine persönliche Assistenz,
  • persönliche(r) Assistent(in) eines Menschen mit Behinderung
  • sowie Kontaktpersonen, die a) mit Kindern unter 18 Jahren mit COVID-19 Risiko-Attest im selben Haushalt leben, und b) im selben Haushalt mit Schwangeren leben.

Wenn Sie unter 65 Jahre alt sind und zu einer dieser Gruppen gehören, klicken Sie bitte ab Freitag 10 Uhr auf www.impfung.at/termin und buchen Ihre Termine für die 1. und 2. Teilimpfung.

Bei der Terminbuchung müssen Sie die Zugehörigkeit zu einer der angegebenen impfberechtigten Gruppen auswählen. WICHTIG: Der Nachweis selbst erfolgt erst direkt in der Impfstelle, bei fehlendem Nachweis werden Sie dort leider abgewiesen.

Erforderliche Nachweise in der Impfstelle:

  • Gesundheitspersonal: Berufsgruppen- bzw. Berechtigungsausweis oder Bestätigung des Arbeitgebers (firmenmäßige Zeichnung)
  • Menschen mit Behinderung: Behindertenausweis und Nachweis der Unterstützung durch eine persönliche Assistenz
  • Kontaktperson von Kindern mit Risiko: COVID-19 Risiko-Attest einer Erkrankung gemäß COVID-19 Risikogruppen-Verordnung eines Kindes unter 18 Jahren
  • Kontaktperson von Schwangeren: Mutter-Kind-Pass (ohne eingetragene Geburt)

Eine Terminbuchung ist momentan nur online möglich. Sollte es Ihnen nicht selbst möglich sein, wenden Sie sich in erster Linie bitte direkt an Vertrauenspersonen (Verwandtschaft, Freundeskreis, …). Auch das Team von GUTBETREUT.AT unterstützt Sie gerne bei der Terminanmeldung für die Corona-Schutzimpfung.

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