Sie fragen – wir antworten
Unsere Hauptregionen sind Niederösterreich, Wien und Wien Umgebung.
Sie können sich bei uns auf ein Rund-um-sorglos-Gesamtpaket verlassen. Wir sind während der gesamten Betreuungszeit und oft auch darüber hinaus Ihre Ansprechpartner. Unser Service beinhaltet die Bereitstellung der PersonenbetreuerInnen, bei Bedarf Tausch des Personals oder Bereitstellung von Ersatzkräften bei Krankheit. Weiters: Qualitätskontrolle, Konfliktmanagement, Unterstützung bei allen Formalitäten rund um die Betreuung, insbesondere bei Förderanträgen zur 24-Stunden-Betreuung sowie bei Pflegegeld- bzw. Pflegegeld-Erhöhungsanträgen. In Notfällen sind wir auch rund um die Uhr erreichbar: 365 Tage im Jahr.
Wichtig ist, dass die BetreuerInnen ein eigenes Zimmer haben. Auch die Mitbenützung von Bad und Küche sowie die Bereitstellung von Verpflegung ist notwendig.
Unsere BetreuerInnen kommen aus der Slowakei. Die geografische Nähe sowie die gemeinsame Geschichte und Kultur sind eine solide Basis für das Zusammenleben von PersonenbetreuerInnen und betreuten Personen.
Dank ihrer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Betreuung und Pflege in Österreich sprechen unsere Betreuungskräfte sehr gutes Deutsch.
Eine beispielhafte Kostenaufstellung finden Sie hier. LINK
Sie bezahlen diese Kosten direkt an die BetreuerInnen. Denn uns ist wichtig, dass die Bezahlung an der Betreuungskräfte einfach, direkt und rasch erledigt ist. Wir legen großen Wert auf transparente, detaillierte Aufgliederung der Kosten und auf faire Bezahlung.
Innerhalb von nur zwei Werktagen nach Ihrer Beauftragung startet die 24-Stunden-Betreuung mit einer Betreuungskraft, die gut zur betreuten Person passt.
Der Wunsch danach, auch im Alter in der gewohnten Umgebung zu leben, ist für uns alle nachvollziehbar. Die PersonenbetreuerInnen entlasten die Angehörigen und gehen individuell auf alle Bedürfnisse des betreuten Menschen ein. So fördern wir gemeinsam dessen Lebensqualität und Freude – in seinen eigenen vier Wänden.
Wir stehen Ihnen für Notfälle jederzeit unter +43 660 144 00 01 zur Verfügung. 365 Tage im Jahr.
Informationen zum Pflegegeld finden Sie hier.
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Mehr dazu unter diesem LINK
Gemäß Einkommensteuergesetz sind bei einer „Betreuung zu Hause“ die damit verbundenen Aufwendungen ab der Pflegestufe 1 zur Gänze als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Betreuungspersonal und Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation geltend gemacht werden.
Ab der Pflegestufe 3 und zwei ausgebildeten BetreuerInnen besteht die Möglichkeit, beim Sozialministerium eine Förderung für die-24 Stunden-Betreuung zu beantragen. Den Antrag für die Förderung bekommen Sie von uns. Bei etwaigen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit unter der Telefonnummer +43 660 144 00 01 zur Verfügung.
Den Antrag bekommen Sie bereits vorausgefüllt von uns. Wir stehen Ihnen in allen bürokratischen Angelegenheiten rund um die 24-Stunden-Betreuung mit Rat und Tat zur Seite. Den Antrag finden Sie auch hier: DOWNLOAD WORD FILE
Die Betreuungskräfte müssen mit Nebenwohnsitz bei der zu betreuenden Person angemeldet sein. Die Einkommensgrenze der zu betreuenden Person darf EUR 2.500,- netto nicht überschreiten. Bis zu einem Einkommen von EUR 3.050,- kann die Differenz zugezahlt werden.
Der Antrag muss spätestens 28 Tage nach Betreuungsbeginn eingereicht werden.
Wir erledigen für Sie die gesamte Abwicklung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung.